Sicherheit Wartung und Prüfung
Sicherheit

Wartung und Prüfung

WESTFA Flüssiggas

Keine Kompromisse bei Qualität und Sicherheit – von Anfang an

Damit Ihre Flüssiggasanlage einwandfrei funktioniert, überlassen wir nichts dem Zufall: Produkt-, Versorgungs- und Servicequalität greifen bei uns optimal ineinander und garantieren höchste Sicherheit.

Gut ist uns nicht gut genug, daher setzen wir in Sachen Qualität die höchsten Maßstäbe. Qualität ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Unser Markengas erfüllt daher höchste Standards und entspricht den Qualitätsanforderungen nach DIN – diese haben bei uns mittlerweile schon fast Tradition, denn bereits seit Generationen versorgen wir Hausbesitzer mit umweltschonendem Flüssiggas. Dessen gleichbleibend hohe Qualität garantiert eine saubere und rückstandsfreie Verbrennung sowie einen hohen Nutzungsrad und stellt somit den optimalen und störungsfreien Betrieb Ihrer Heizungsanlage sicher.

Sachkundiger Service garantiert anlagentechnische Sicherheit

Flüssiggas ist per se eine sehr sichere Heizenergie – den sachgemäßen Umgang mit dem Produkt sowie den einwandfreien Zustand der Versorgungsanlage stets vorausgesetzt. Auch dafür sorgen wir von WESTFA – bei der Installation und Befüllung sowie bei jeder Lieferung und den regelmäßigen Wartungen durch unsere speziell geschulten Mitarbeiter. Es sind unsere hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards, die hier den störungsfreien Betrieb Ihrer Heizungsanlage garantieren.

Wartung und Prüfung

Ein WESTFA Wartungsvertrag bietet Ihnen gleich mehrere Vorteile. Wir organisieren nicht nur alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Prüfungen für Sie, sondern sorgen auch dafür, dass alle Prüfungen pünktlich und vorschriftsmäßig durchgeführt werden. Alle Kosten für alle notwendigen Instandhaltungsarbeiten durch zertifizierte Prüf- und Wartungsunternehmen sind mit einem WESTFA Wartungsvertrag abgedeckt. Lediglich der Druckminderer ist (mit Ausnahme bestimmter Vertragsarten bei Zähleranlagen) generell von der Wartungskostenübernahme ausgenommen. Mit einem Wartungsvertrag von WESTFA sind Sie in sicheren Händen! Das bestätigt auch der Verband der technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) Berlin in der Kategorie Druckgeräteanlagen, der WESTFA 2012 sogar mit dem Anlagensicherheits-Award ausgezeichnet hat.

Neben regelmäßigen äußeren und inneren Untersuchungen des Flüssiggastanks, werden auch die Armaturen und Ventile regelmäßig und kostenlos geprüft und gewartet. Ohne Wartungsvertrag können hier die Kosten für Wartungsarbeiten bzw. Reparaturen schnell unkalkulierbar werden. Mit einem Wartungsvertrag von WESTFA sind Sie davor geschützt und betreiben immer eine sichere Flüssiggasanlage. Denn im Rahmen eines WESTFA-Wartungsvertrages werden die nachfolgenden Prüfungen und Dienstleistungen automatisch und regelmäßig für Sie erbracht:

  • Prüfung der Aufstellung vor Inbetriebnahme.
  • Äußere Prüfung (alle 2 Jahre) durch den Sachkundigen einer technischen Überwachungsorganisation.
  • Innere Prüfung (alle 10 Jahre) durch den Sachverständigen einer technischen Überwachungsorganisation.
  • Erstellung eines Prüfprotokolls mit Angabe eventueller Mängel am Tank, seiner Ausrüstung und seiner Aufstellung (Einhaltung von Schutzzonen und Schutzmaßnahmen).
  • Erstellung und Erneuerung eines Tankvollanstriches (Reflexionswärmeschutz gegen Sonneneinstrahlung).
  • Bei erdgedeckten Tanks: Innere Untersuchung via Stromeinspeisemessung (alle 10 Jahre) inklusive Erstellung eines Prüfprotokolls durch den Sachverständigen einer technischen Überwachungsorganisation. Dabei wird nach beschädigten Stellen in der Außenhülle gesucht und gegebenenfalls sofort beseitigt. Wenn dies nicht oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist, wird eine KKS-Anlage (Kathodischer Korrosionsschutz) nachgerüstet.
  • Funktionsprüfungen der Armaturen und Dichtheitsprüfungen der Behälteranschlüsse.
  • Beseitigung von eventuellen Mängeln am Tank und seiner Ausrüstung, Austausch von Armaturen (ohne Druckminderer).
  • Bereitstellung von Fachpersonal, Fahrzeugen und technischem Gerät für alle anfallenden Arbeiten.
  • Bei Zähleranlagen: Zählereichung (alle 8 Jahre).